Das Sakrament der Firmung “stärkt” (firmus=stark) den Getauften mit der Kraft des Heiligen Geistes und macht ihn so zum “mündigen” Christen.
Firmpate
Wie bei der Taufe, so ist auch bei der Firmung die Begleitung durch einen Firmpaten vorgesehen. Für ihn gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie für einen Taufpaten:
Er/sie muss mindestens 16 Jahre alt sein und der katholischen Kirche angehören.
Firmturnus
Firmturnus ist in der Regel alle 2 Jahre, jeweils für die Schüler/innen der 5. und 6. Klassen.
Der genaue Firmtag wird jeweils im Januar des „Firmjahres“ vom Bischöflichen Ordinariat bekannt gegeben.
In der Regel nehmen die Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe daran teil.
Die Vorbereitung auf den Empfang dieses Sakramentes erfolgt zum Teil im Religionsunterricht und in Projektgruppen der Pfarrgemeinde.
Die Firmbewerber*innen lernen die Vielfalt des Lebens der Pfarrgemeinde kennen und sollen zu einer aktiven Teilnahme daran ermuntert werden.